- Erst-Bestandsaufnahme
- Inventarisierung
- Bestandsverzeichnis (anlegen und pflegen)
- Erstellung von Medizinproduktebuch
- STK Prüfung nach §6 MPBetreibV
- MTK Prüfung nach §11 MPBetreibV (Ergometer u. Blutdruckmesser)
- Planung der Wiederholungsprüfungen
- Überwachnung der fälligen Prüf-Fristen
- Geräteeinweisungen nach MPG
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung eines medizintechnischen Produkts gemäß §6 MPBetriebV, welche innerhalb bestimmter Intervalle unbedingt durchgeführt werden muss. Das Ziel der Sicherheitstechnischen Kontrolle ist das rechtzeitige Erkennen von Gerätemängeln und Gefahren, bevor diese sich für Patienten, Anwender und Dritte auswirken. Die STK ist bei den meisten Geräten alle 12 Monate durchzuführen.
VersandDie Messtechnische Kontrolle (MTK, früher Eichung) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung eines medizintechnischen Gerätes mit Messfunktion gemäß §11 MPBetriebV. Die Püfung muss alle 24 Monate erfolgen. Insbesondere wird die Messtechnische Kontrolle von Tretkurbelergometern gefordert die zur definierten physikalischen Belastung von Patienten eingesetzt werden. Die MTK der Ergomter erfolgt vor Ort in der Praxis oder Klinik.